8 Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Die Revisionsstelle wird jährlich durch die Generalversammlung gewählt. Die KPMG AG, Muri bei Bern, übt seit dem 1. Januar 2004 das Revisionsmandat der Swisscom AG und ihrer Konzern­gesellschaften aus – mit Ausnahme der italienischen Tochtergesellschaft Fastweb, die von der PricewaterhouseCoopers S.p.A. geprüft wird. Der für das Revisionsmandat ver­antwortliche leitende Revisor der KPMG AG ist Rolf Hauenstein (seit 2011).

8.2 Revisionshonorare

Die Honorare für die von der KPMG AG im Jahr 2014 erbrachte Re­visionsleistung (Audit) haben sich auf CHF 3’149 Tausend (Vorjahr CHF 3’315 Tausend) belaufen. Die Honorare für zusätzliche prüfungsnahe Dienst­leistungen (Audit-related Services) betrugen CHF 548 Tausend (Vorjahr CHF 675 Tausend). Die PricewaterhouseCoopers S.p.A. als Prüferin von Fastweb erhielt für die im Jahr 2014 erbrachte Revisionsleistung (Audit) ein Honorar von CHF 785 Tausend (Vorjahr CHF 881 Tausend) und für zusätzliche prüfungsnahe Dienstleistungen für Fastweb CHF 133 Tausend (Vorjahr CHF 228 Tausend).

8.3 Zusätzliche Honorare

Die zusätzlichen Honorare der KPMG AG für nicht prüfungsnahe Dienstleistungen (other services) haben CHF 635 Tausend (Vorjahr CHF 583 Tausend) betragen. Die zusätzlichen Honorare beinhalten vor allem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmeprojekten und Steuer­beratungen.

8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

Der Ausschuss Revision prüft im Auftrag des Verwaltungsrats die Zulassung der Revisionsstelle als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen und deren Unabhängigkeit sowie die Leistung der Revisoren. Er stellt dem Verwaltungsrat Antrag hinsichtlich der Wahl und allenfalls Abberufung der Revisionsstelle durch die Generalversammlung. Weiter stellt er die Einhaltung des gesetzlichen Rotationsprinzips des leitenden Revisors sicher. Der Ausschuss Revision genehmigt den integrierten strate­gischen Prüfplan, der sowohl den Jahresprüfplan der internen als auch der externen Revi­sionsstelle umfasst. Zudem genehmigt er jährlich das Honorar für Revisionsleistungen des Konzerns und der Konzerngesellschaften. In einem Reglement hat er Grundsätze (einschliesslich einer Liste nicht gestatteter Dienstleistungen) für zusätzliche Dienstleistungsaufträge festgelegt.

Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, muss der Ausschuss Revision (bei einem Honorar über CHF 300’000) oder der CFO der lokalen Konzerngesellschaft zusätzliche Dienstleistungsaufträge genehmigen. Der Ausschuss Revision lässt sich vom CFO quartalsweise und von der Revisionsstelle jährlich über die laufenden Aufträge der Revisionsstelle – aufgeschlüsselt nach Revisionsleistungen, prüfungsnahen Dienstleistungen und nicht prüfungsnahen Leistungen – informieren. Die Revisionsstelle, vertreten durch den leitenden Revisor und seinen Stellvertreter, nimmt in der Regel an allen Sitzungen des Ausschusses Revision teil. Sie informiert den Ausschuss ausführlich über die Durchführung und die Ergeb­nisse ihrer Arbeiten, besonders in Bezug auf die Prüfung des Jahres­abschlusses. Sie erstattet dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss Revision zudem schriftlich Bericht über die Durchführung und das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung sowie über die Feststellungen zur Rechnungslegung und zum internen Kontrollsystem. Schliesslich pflegt der Vorsitzende des Aus­schusses Revision ausserhalb der Sitzungen des Ausschusses Revision einen engen Informationsaustausch mit dem leitenden Revisor der Revisionsstelle und erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht.