2 Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Am 31. Dezember 2014 hat das Aktienkapital der Swisscom AG CHF 51’801’943 betragen. Das Aktien­kapital ist eingeteilt in Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1. Die Aktien sind vollständig liberiert.

2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen

Es besteht weder ein bedingtes noch ein genehmigtes Aktienkapital.

2.3 Kapitalveränderungen

Das Aktienkapital blieb in den Jahren 2012 bis 2014 unverändert. Das Eigenkapital der Swisscom AG im handelsrechtlichen Einzelabschluss hat sich in diesem Zeitraum wie folgt entwickelt:


In Millionen CHF


Aktienkapital
Reserven
aus Kapital-
einlagen

Bilanz-
gewinn

Eigenkapital
Total
Bestand am 1. Januar 201252214’4624’535
Reingewinn1’7491’749
Dividendenzahlung(1’140)(1’140)
Bestand am 31. Dezember 201252215’0715’144
Reingewinn239239
Dividendenzahlung(1’140)(1’140)
Bestand am 31. Dezember 201352214’1704’243
Reingewinn2’4722’472
Dividendenzahlung(1’140)(1’140)
Bestand am 31. Dezember 201452215’5025’575

Die Generalversammlungen vom 4. April 2012, 4. April 2013 und 7. April 2014 beschlossen die Zahlung einer Dividende von je CHF 22 pro Aktie.

2.4 Aktien, Partizipationsscheine

Sämtliche Namenaktien der Swisscom AG haben einen Nennwert von je CHF 1. Jede Aktie hat eine Stimme. Ein Aktionär kann sein Stimmrecht jedoch nur ausüben, wenn er im Aktienregister der Swisscom AG mit Stimm­recht eingetragen ist. Alle Namenaktien sind dividendenberechtigt, mit Aus­nahme der von Swisscom gehaltenen eigenen Aktien. Es bestehen keine Vor­zugs­rechte. Weitere Angaben dazu finden sich in Ziffer 6 «Mitwirkungs­rechte der Aktionäre».

Die Namenaktien der Swisscom AG sind nicht verurkundet, sondern bis auf eine Sperrquote des Bundes als Wertrechte im Bestand der SIX SIS AG eingebucht. Der Aktionär kann jederzeit die Bescheinigung über die in seinem Eigentum stehenden Namenaktien verlangen. Er hat aber keinen Anspruch auf Druck und Auslieferung von Titeln für seine Aktien (Namenaktien mit aus­geschlossenem Titeldruck).

Die Swisscom AG hat keine Partizipationsscheine herausgegeben.

2.5 Genussscheine

Die Swisscom AG hat keine Genussscheine herausgegeben.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Swisscom Aktien sind frei übertragbar, und das Stimmrecht der nach den Statuten ordnungs­gemäss im Aktienregister eingetragenen Aktien unter­liegt keinerlei Beschränkungen. Die statuta­rischen Bestimmungen zur Vinkulierung sind in Ziffer 6.1 «Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretungen», beschrieben.

Swisscom hat spezielle Regeln für die Eintragung von Treuhändern und Nominees im Aktienregister erlassen. Um die Handelbarkeit der Aktien an der Börse zu erleichtern, kann ihnen der Verwaltungsrat gemäss Statuten den Eintrag von Namenaktien mit Stimmrecht über die Schwelle von 5% hinaus durch Reglement oder Vereinbarung gewähren. Hierfür müssen Treuhänder und Nominees ihre Treu­händereigenschaft offenlegen. Zudem müssen sie einer Banken- oder Finanzmarktaufsicht unterstehen oder anderweitig die nötige Gewähr bieten, für Rechnung einer oder mehrerer, untereinander nicht verbun­dener Personen zu handeln. Ferner müssen über sie die Namen, Adressen und Aktienbestände der wirtschaftlich Berechtigten ermittelbar sein. Diese Statuten­bestimmung lässt sich mit der absoluten Mehrheit der gültig ab­gegebenen Aktienstimmen ändern. Ihr entsprechend hat der Verwaltungsrat ein Reglement für die Eintragung von Treu­händern und Nominees ins Aktien­register der Swisscom AG erlassen. Die Eintragung von Treuhändern und Nominees als Aktionäre mit Stimmrecht setzt ein Gesuch und den Abschluss einer Vereinbarung voraus, welche die Eintragungsbeschränkungen und die Meldepflichten des Treu­händers beziehungsweise Nominees festhält. Jeder Treuhänder beziehungsweise Nominee verpflichtet sich be­sonders dazu, innerhalb der Grenze von 5% die Eintragung als Aktionär mit Stimmrecht für einen einzelnen wirtschaftlich Berechtigten für höchstens 0,5% des im Handelsregister eingetragenen Namenaktien­kapitals der Swisscom AG zu beantragen.

2014 sind keine Ausnahmen für den treuhänderischen Eintrag von Namenaktien mit Stimmrecht über diese prozentualen Beschränkungen hinaus gewährt worden.

2.7 Wandelanleihen, Anleihensobligationen und Optionen

Swisscom hat keine Wandelanleihen ausstehend. Angaben zu den Anleihensobligationen sind in Erläuterung 26 im Anhang zur Konzernrechnung enthalten.

Swisscom gibt an Mitarbeitende keine Optionen auf Namenaktien der Swisscom AG aus. Die aktien­basierten Vergütungen der Swisscom AG sind in Erläuterung 11 im Anhang zur Konzern­rechnung beschrieben.